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Regel & RECHT


           
    
Trägerverein

Die Landesakademie für Jugendbildung wird rechtlich und organisatorisch getragen von einem eingetragenen Verein, dem neben öffentlichen Einrichtungen wie dem Kultusministerium oder dem Landkreis Böblingen und angesehenen Persönlichkeiten aus Jugendarbeit und öffentlichem Leben mehrheitlich Vertreter/innen von Verbänden und Zusammenschlüssen der Jugendarbeit als Mitglieder angehören.

Die Jugendverbände nehmen damit Einfluss auf inhaltliche Arbeit und Organisation der Akademie. Mit einem institutionellen Zuschuss fördert das Land Baden-Württemberg die Arbeit des Instituts, wodurch es möglich ist, die Jugendbildungsveranstaltungen zu erschwinglichen Teilnehmer/innen-Eigenbeiträgen anzubieten. Einzelförderungen erhält die Landesakademie aber auch von Fall zu Fall von Stiftungen und Institutionen, die so ihren projektbezogenen Beitrag zur Jugendbildungsarbeit leisten.

Vorsitzender des Trägervereins ist gegenwärtig Winfried Mack, Landtagsabgeordneter aus Ellwangen. Die Abgeordnete Heiderose Berroth aus Renningen wurde zur Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Die Mitgliedschaft im Trägerverein ist für überörtliche Verbände der Jugendarbeit mit Blick auf ermäßigte Veranstaltungen und Dienstleistungen der Landesakademie vorteilhaft.

Förderverein

Jugendbildung braucht Förderung. Junge Leute, Jugendgruppen und -verbände können sich Fortbildung oft nicht leisten. Damit sie trotzdem Angebote wahrnehmen können, die ihr Geld wert sind, ist Förderung notwendig.

Für die Landesakademie für Jugendbildung kümmert sich daher der „Verein der Freunde und Förderer" um dieses Anliegen und bemüht sich um Spenden und Sachzuwendungen für die Jugendbildungsstätte auf dem Weil der Städter Malersbuckel. Zahlreiche Firmen und Stiftungen haben in der Vergangenheit freigebig und verständnisvoll auf die Anfragen des Fördervereins reagiert.

So erhielt manche Gruppe ein eigenes Seminar gespendet, wurden Spiele und Freizeitgeräte, Mobiliar und Technik für die Landesakademie bereitgestellt. Über den Förderverein hält die Landesakademie Kontakt zu ihren Gönnern und Förderern, denen sie in Dank verbunden bleibt.

Wenn Sie mithelfen wollen, dass junge Menschen in Weil der Stadt auch künftig Jugendbildung zu erschwinglichen Kosten und unter angenehmen Rahmenbedingungen erhalten, nehmen wir Ihren Beitrag dazu gerne entgegen:

Verein der Freunde und Förderer der Landesakademie für Jugendbildung (Vereinigte Volksbanken (BLZ 60390000), Konto Nr. 40 800 08)

Sollten Sie an aktive Unterstützung denken, senden wir Ihnen auf Anforderung selbstverständlich Unterlagen über den Förderverein zu, dem Sie - als natürliche ebenso wie als juristische Person - als Mitglied beitreten können.



Vereinbarungen für offene Veranstaltungen

Ihre persönliche Anmeldung zu einer von uns angebotenen Veranstaltung erfolgt durch Ausfüllen der Anmeldekarte mit Einzugsermächtigung oder per Internet über www.jugendbildung.org. Die Platzreservierung wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung / Rechnung gültig.

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie an: Die Landesakademie erhebt (sofern nicht anders angegeben) 30% des Kostenbeitrags als Ausfallgebühr, wenn Sie sich weniger als zwei Wochen vor der Veranstaltung abmelden. Melden Sie sich weniger als drei Tage vor der Tagung ab, wird der volle Kostenbeitrag fällig. Gleiches gilt, wenn eine angemeldete Person oder von ihr ersatzweise benannte Person nicht zur Veranstaltung erscheint.Der Kostenbeitrag wird am Tag des Beginns der Tagung, spätestens am ersten Werktag danach von Ihrem Konto abgebucht. Bankgebühren, die durch Verschulden der Teilnehmer/innen entstehen, müssen von diesen getragen werden.Wenn Sie dem Einzug per Lastschriftverfahren nicht zustimmen, wird der Kostenbeitrag sofort mit Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung fällig.

 In den Kostenbeiträgen sind - sofern nicht anders angegeben - keine Verpflegungs- und Getränkekosten enthalten. Fahrtkosten können nicht erstattet werden. Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen ist keine Kostenerstattung möglich.Die Landesakademie behält sich vor, bei zu geringer Anmeldungszahl, oder aus anderen dringenden Gründen, die von ihr ausgeschriebenen bzw. angebotenen Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Kostenbeiträge ohne Abzug erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Die Landesakademie schließt eine Haftung ihrerseits für Unfälle und Haftpflichtschäden bei den Veranstaltungen aus.  

Die für Gruppen und Partnerorganisationen gültigen aktuellen, ausführlichen  Geschäftsbedingungen als .pdf-Download  (Stand: Januar 2008) finden Sie hier.